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Quilow

Wasserschloss Quilow

Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte 1172 als „villa Quilowe“, als Herzog Bogislaw I. das Dorf dem Kloster Stolpe übereignete. Der slawische Name wird mit „Wehklage“ gedeutet.[1] 1194 überwies der Siegfried I., Bischof von Cammin, dem Kloster den Bischofszehnten aus Quilow und weiteren Orten.

 

Die Familie von Owstin, die ihren Stammsitz im gleichnamigen Gut Owstin bei Gützkow hatte, kam Ende des 15. Jahrhunderts in den Besitz des Ortes Quilow. 1485 wurde Quilow in einem Lehnsbrief des Herzogs Bogislaw X. für Hans und Claus von Owstin genannt. 1499 kauften die Owstine vom Kloster Stolpe einen Hof in Quilow. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde in Quilow ein Festes Haus errichtet und mit einem Wassergraben umgeben, das später im Stil der Renaissance schlossartig ausgebaut wurde.

 

In der Schwedenzeit gehörte Quilow zum Wolgaster Distrikt. In der Beschreibung des Gutes, die 1694 für die Schwedische Landesaufnahme von Vorpommern erfolgte, wurden neben dem Herrenhaus zehn Wohngebäude gezählt. Eine Wassermühle, die, wie der Burggraben, durch einen zur Peene fließenden Bach gespeist wurde, war um 1800 nicht mehr vorhanden. Stattdessen war eine Windmühle errichtet worden, die aber auch noch vor 1880 abgerissen wurde. Die zweite, größere Wassermühle bei Stolpmühl war noch bis nach 1920 in Betrieb. In der Mitte des 19. Jahrhunderts war der Abbau von Torf in den Wiesen des Peenetals eine wichtige Einnahmequelle des Gutes. Jährlich wurden ungefähr 3500 Klafter – circa 11.500 Kubikmeter – Torf gestochen.

 

Ab 1818 gehörte Quilow zum preußischen Landkreis Greifswald im Regierungsbezirk Stralsund. Nach dem Aussterben der männlichen Linie der Owstins auf Quilow mit August Philipp von Owstin († 1855) kam das Gut nach Erbstreitigkeiten 1858 durch einen Vergleich an dessen dritte Tochter Sophia Carolina Friederike, die Frau des Landschaftsrates Carl Heinrich von Ploetz. Bis zur Enteignung 1945 war Quilow im Besitz der Familie von Ploetz.

 

Mit dem Gemeindegesetz vom 1. Mai 1935 wurde die Bildung der Großgemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) Quilow aus den bestehenden Gemeinden SchlatkowLüssow und Quilow mit folgenden Orten: Owstin, Pentin, Lüssow, Paetschow, Vitense, Schmatzin, Groß Polzin, Schlatkow, Groß Jasedow, Quilow, Wolfradshof angeordnet, es gab aber keine Eingemeindungen. Diese Regelung wurde nach 1945 außer Kraft gesetzt.[2]

 

Das Wasserschloss Quilow, das zu DDR-Zeiten als Wohnhaus, LPG-Kantine und Gemeindebüro diente, wurde 1959 als Denkmal des Mittelalters restauriert. Es drohte nach der Wende und dem Leerzug zu verfallen. 2007 wurde es an eine Stiftung verkauft, die hier ein Modellprojekt zur Restaurierung durchführen wollte, es blieb bislang bei einer teilweisen Gebäudesicherung mittels eines „Stahlkorsetts“. Auch wurden neuzeitliche Anbauten (z. B. LPG-Küche) abgerissen.

 

Zu Quilow gehört der Ortsteil Stolpmühl, der nur noch aus zwei Gehöften besteht. Dort befand sich an der Straße zur Peene und zur Stolper Fähre eine Wassermühle, die vom 18. Jahrhundert bis nach 1920 betrieben wurde. Oberhalb der Mühle und am Weg zur Peene befanden sich zur Schwedenzeit umfangreiche Schanzenanlagen, die auf einer schwedischen Karte von 1759 eingezeichnet sind.